Krankenkassen-Anerkennung

Krankenkassen-Anerkennung

Die Kosten der Behandlungen werden von den meisten Krankenkassen übernommen, sofern eine Zusatzversicherung vorhanden ist (auch ohne ärztliche Verordnung). Die Leistungen der einzelnen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.

Die einzelnen Behandlungen zahlen Sie jeweils bar (auch per TWINT möglich). Nach 9 Behandlungen (oder nach Absprache) erhalten Sie einen Rückerstattungsbeleg, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Annerkennungen

  • EMR – ErfahrungsMedizinischen Register (www.emr.ch)
  • ASCA – Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin (www.asca.ch)

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